Was darf man mit der Klasse BE fahren? | |||
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges betragen. | |||
Das sind zum Beispiel: | |||
Ein Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.500 kg und einem Leergewicht von 950 kg mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.000 kg hat (in diesem Fall bleibt zwar die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination unter den zulässigen 3.500 kg, aber die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist größer als das Leergewicht des Pkw). | |||
Ein Pkw der gehobenen Mittelklasse mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.100 kg und einem Leergewicht von 1.615 kg Gesamtmasse mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.500 kg hat (in diesem Fall bleibt zwar die zulässige Gesamtmasse des Anhängers unter dem Leergewicht des Pkw, aber die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ist größer als die zulässigen 3.500 kg). | |||
Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt! | |||
Voraussetzungen / Sonstiges | |||
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich | |||
Mindestalter: 18 Jahre | |||
Einschluß der Klassen: Keine | |||
Für die Klasse BE gibt es keine theoretische Prüfung! | |||
keine Theorieprüfung | Praxis |
Was darf man mit der Klasse B fahren? | |||
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz). | |||
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden. | |||
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. | |||
Das sind zum Beispiel: | |||
Ein Pkw oder Lkw mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse. | |||
Ein Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.700 kg sowie einem Leergewicht von 1.100 kg mit einem Anhänger von 1.095 kg zulässiger Gesamtmasse | |||
Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt! | |||
Voraussetzungen / Sonstiges | |||
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich | |||
Mindestalter: 18 Jahre | |||
Einschluss der Klassen L und M |
Was darf man mit der Klasse AM fahren? | |||
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). | |||
Erteilungsvoraussetzungen: | |||
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich | |||
Mindestalter: 16 Jahre | |||
Einschluss der Klassen: Keine | |||
Theorie | Praxis |
Was darf man mit der Klasse A 1 fahren? | |||
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von b) unbegrenzt | |||
Erteilungsvoraussetzungen: | |||
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich | |||
Mindestalter: a) 16 Jahre | |||
Einschluss der Klassen:AM | |||
Theorie | Praxis |
Was darf man mit der Klasse A direkt fahren? | |||
Alle Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. | |||
Erteilungsvoraussetzungen: | |||
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich | |||
Mindestalter: 24 Jahre | |||
Einschluss der Klassen: A1 und AM | |||
Theorie | Praxis |
Was darf man mit der Klasse A2 fahren? | |||
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. | |||
Aufstiegsprüfung nach 2 Jahren | |||
Erteilungsvoraussetzungen: | |||
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich | |||
Mindestalter: 18 Jahre | |||
Einschluss der Klassen: A1 und M | |||
Theorie | Praxis |
Was darf man mit der Prüfbescheinigung Mofa fahren ? | |||
Einspurige, einsitze Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein. | |||
![]() | |||
Mindestalter: 15 Jahre bzw. 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren | |||
Die theoretische Mindestausbildung beträgt 6 Stunden „Klassenspezifisch A“. Die praktische Mindestausbildung, die vor der Theorie-/ Praxisprüfung gemacht werden muß, beträgt eine Doppelstunde. | |||
Eine behördliche Anmeldung entfällt. Nach erfolgter Ausbildung legt der Bewerber unter Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung eine theoretische Prüfung ab. Ist die Prüfung bestanden, stellt die prüfende Stelle eine Prüfbescheinigung aus. Für diese Prüfbescheinigung ist ein Lichtbild notwendig. | |||
Theorie |
Was darf man mit der Prüfbescheinigung Krankenfahrstühle fahren? | |||
Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzig, Leergewicht höchstens 300 kg, bis 25 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit). | |||
Erteilungsvoraussetzungen: | |||
Mindestalter: 15 Jahre | |||
Die theoretische Mindestausbildung beträgt 6 Stunden „Grundunterricht“. Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. | |||
Eine behördliche Anmeldung entfällt. Nach erfolgter Ausbildung legt der Bewerber unter Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung eine theoretische Prüfung ab. Ist die Prüfung bestanden, stellt die prüfende Stelle eine Prüfbescheinigung aus. Für diese Prüfbescheinigung ist ein Lichtbild notwendig. | |||
Theorie |